Stiften

Zustiftungen sind finanzielle Zuwendungen, die das Stiftungskapital der Bürgerstiftung erhöhen und somit die Stiftungsarbeit auf Dauer zu sichern helfen.

Dadurch, dass nur die Kapitalerträge zur Verwirklichung des Stiftungszweckes verwendet werden dürfen, ist das Geld langfristig für einen guten Zweck angelegt.

Über die Höhe der Zuwendung entscheiden Sie selbst. Ab einem Betrag von 1.000 € werden Sie für drei Jahre Mitglied der Stiftungsversammlung, die u.a. den Stiftungsrat wählt. Für jedes weitere Jahr ist eine Zustiftung von 500 Euro erforderlich. Ab Zustiftungen von 5.000 Euro gilt die Mitgliedschaft auf Lebenszeit. Sie ist weder übertragbar, noch geht sie mit dem Tode des Stifters auf dessen Erben über.

Zustiftungen können durch den Zuwendungsgeber, einem der vorbezeichneten Zweckbereiche oder innerhalb derer, einzelnen Zielen zugeordnet werden. Sie können ab einem Betrag von
€ 100.000,- mit seinem Namen (Namensfonds) verbunden werden.

Als Mitglied der Stifterversammlung werden Sie regelmäßig über die Aktivitäten der Bürgerstiftung informiert und zu unseren Veranstaltungen eingeladen.

Zustiftungen an die Bürgerstiftung Sauerlach können im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Höchstbeträge  als Sonderausgaben geltend gemacht werden.



Bürgerstiftung Sauerlach • HVB Konto 665 829 103 • BLZ 700 202 70
VR-Bank München-Land e.G. • Konto 252 160 100 • BLZ 701 664 86
KSK München Starnberg • Konto 17285792 • BLZ 70250150
Bürgerstiftung Sauerlach • Münchener Str. 1 • 82054 Sauerlach
Tel.: 08104-88 76 60 • Fax: 08104-88 76 69 • E-Mail: info@buergerstiftung-sauerlach.de