Eine Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung. Traditionell wurden Stiftungen in Deutschland durch Einzelpersonen oder Ehepaare gegründet. Seit den 1990er Jahren ist ein neuer Typ von Stiftungen hinzugekommen. Er beruht auf der in den USA entstandenen Idee der "Community Foundations". Darunter versteht man Gemeinschaftsstiftungen vieler Bürger. Sie tun sich zu gemeinnützigen Zwecken in einer Stadt oder Region zusammen. In solchen Bürgerstiftungen engagieren sie sich finanziell oder persönlich, übernehmen Verantwortung und gestalten die Gesellschaft mit.
Ein Verein hat ein Jahresbudget und kann daher nur kurzfristig planen und investieren. Eine Stiftung ist dagegen auf Langfristigkeit angelegt und damit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation und der Spendenbereitschaft. Ihre Gründung setzt ein Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro voraus. Es darf nicht ausgegeben werden, lediglich seine Erträge stehen für Projekte zur Verfügung. Je höher das Kapital, umso mehr Projekte können in Angriff genommen werden. Zur Zeit hat die Bürgerstiftung Sauerlach ein Stiftungskapital von 71.000 Euro.
Die Bürgerstiftung unterliegt einer externen und internen Überwachung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben genügt es, daß eine Stiftung mit einem Vorstand ausgestattet ist. Dieser ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Die Bürgerstiftung Sauerlach hat darüber hinaus noch einen Stiftungsrat als Kontrollorgan. Extern erfolgt die Überwachung durch die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern und die Finanzbehörden.
Eine Stiftung hat keine Mitglieder – Sie sind aber ohne Formalitäten jederzeit willkommen. Sie können Förderer der Bürgerstiftung Sauerlach werden, indem Sie uns regelmäßig mit einem von Ihnen festgelegten Betrag unterstützen. Das erleichtert uns die Arbeit und die Planung neuer Projekte. Sie können aber auch Stifter werden. Dann geht Ihr gestiftetes Geld in das Kapital der Bürgerstiftung und nur die Erträge werden für die Arbeit ausgegeben.
Der Vorstand der Bürgerstiftung ist für die strategische Ausrichtung der Arbeit verantwortlich. Er legt die Richtlinien fest und entscheidet über die Förderung größerer Vorhaben. Projektanträge, die an die Bürgerstiftung Sauerlach herangetragen werden, werden zunächst vom Vorstand und Stiftungsrat geprüft. Passen sie in das Profil der von der Bürgerstiftung Sauerlach gesetzten Ziele und erscheinen dem Gremium förderungswürdig, besuchen geschulte Ehrenamtliche die Projektträger und geben im Gremium ihr Votum ab. Dort wird dann mehrheitlich entschieden.
Projekte der Bürgerstiftung können nicht aus dem Stiftungskapital finanziert werden, sondern ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungskapitals (z.B. Zinsen) und aus Spenden, welche allgemein, projektbezogen oder regelmäßig der Stiftung anvertraut werden.
Die Bürgerstiftung Sauerlach beschäftigt keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Alle arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.
Bürgerstiftung Sauerlach • HVB Konto 665 829 103 • BLZ 700 202 70
VR-Bank München-Land e.G. • Konto 252 160 100 • BLZ 701 664 86
KSK München Starnberg • Konto 17285792 • BLZ 70250150
Bürgerstiftung Sauerlach • Münchener Str. 1 • 82054 Sauerlach
Tel.: 08104-88 76 60 • Fax: 08104-88 76 69 • E-Mail: info@buergerstiftung-sauerlach.de